- beleihen
- vt1) закладывать, отдавать в залог2) давать ссуду
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Beleihen — (belehnen), auf einen verpfändeten Wertgegenstand ein Darlehen gewähren … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beleihen — * Beleihen, verb. irreg. act. (S. Leihen,) welches nur im Oberdeutschen für belehnen üblich ist, S. Belehnen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
beleihen — ↑lombardieren … Das große Fremdwörterbuch
beleihen — V. (Oberstufe) einen Gegenstand als Pfand behalten und jmdm. dafür Geld geben Beispiel: Die aus der Weiterverwendung der Ware entstehenden Forderungen dürfen vom Käufer nur mit unserer Zustimmung beliehen werden … Extremes Deutsch
beleihen — be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. beleihen 1. jmdm. ein Darlehen geben 2. = belehnen ● ein Guthaben, Wertpapier beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden * * * be|lei|hen <st. V.; hat: 1. als Pfand nehmen u. dafür … Universal-Lexikon
beleihen — be·lei·hen; belieh, hat beliehen; [Vt] etwas beleihen meist einer Bank etwas als Sicherheit nennen und dafür Geld bekommen <ein Grundstück, ein Haus beleihen> … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
beleihen — 1. (Bankw.): lombardieren; (Seew. früher): verbodmen. 2. (schweiz.): belehnen … Das Wörterbuch der Synonyme
beleihen — be|lei|hen … Die deutsche Rechtschreibung
Beleihung — Be|lei|hung 〈f. 20〉 das Beleihen * * * Be|lei|hung, die; , en: das Beleihen; das Beliehenwerden. * * * Beleihung, Beleihen, Krediteinräumung gegen Verpfändung eines Gegenstandes oder Belastung eines Rechtes, besonders beim Lombard und bei… … Universal-Lexikon
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
belehnen — be|leh|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. belehnen jmdm. ein Lehen übergeben; Sy beleihen (2) ● jmdn. mit einem Stück Land belehnen ihm Land als Lehen zur Verfügung stellen [→ leihen, Lehen] * * * be|leh|nen <sw. V.; hat: 1. [mhd. belēhenen]… … Universal-Lexikon